Eventuelles Widerspruchsverfahren aufgrund des § 46 BBesG (Verwendungszulage)

Geschrieben von DSTG Niedersachsen

In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat das Gericht einer Klage nun stattgegeben, wonach die Oberfinanzdirektion Niedersachsen einem Kollegen eine Verwendungszulage nach § 46 BBesG zahlen muss.

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