Musterverfahren Unteralimentierung - Aktueller Sachstand!

Geschrieben von DSTG Niedersachsen

Infolge des für niedersächsische Beamtinnen und Beamte ab dem Jahr 2005 weitestgehend gestrichenen Weihnachtsgeldes führt der Niedersächsische Beamtenbund bekanntlich mehrere Musterverfahren wegen „verfassungswidriger Unteralimentierung“.

Darüber entschied das OVG Lüneburg am 25.04.2017 wie folgt:

Die Bezüge für die Besoldungsgruppen A 8 und A 11 sowie die Versorgungsbezüge für die Besoldungsgruppe A 13 waren danach im Kalenderjahr 2013 unzureichend und deshalb verfassungswidrig. Die Verfahren werden jetzt zunächst ausgesetzt, um dazu eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.

Für die Jahre 2005 bis 2012 sowie die Zeit vom 01.01.2014 bis zum 25.04.2017 waren die Besoldung bzw. Versorgung in diesen Fällen lt. OVG nicht zu beanstanden.

Die Höhe der Versorgungsbezüge für die Besoldungsgruppe B 6 hielt das OVG insgesamt, also für die Zeit vom 01.01.2005 bis 25.04.2017 für verfassungsgemäß.

Gegen diese abweisenden Urteile wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssachen die Revision zugelassen. Der NBB wird die Musterverfahren voraussichtlich in der nächsten Instanz fortsetzen.

Somit gehen wir derzeit davon aus, dass alle seit 2005 eingelegten (aber auch nachfolgend erstmalige) Widersprüche gegen die Besoldung b.a.W. weiter ruhen werden.

Dementsprechend sind aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt keine Aktivitäten erforderlich!