Die Niedersächsische Erholungsurlaubsverordnung wurde aktuell geändert - auch für Anwärterinnen und Anwärter besteht jetzt ein Anspruch auf 30 Tage im Kalenderjahr. Ein weiterer Erfolg der kontinuierlichen Arbeit der DSTG. Mehr dazu im beigefügten Ortsverbands-Rundbrief.
DSTG_Rundbrief_Erfolge_Urlaubsanspruch_2017_09