Organisation

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft - Landesverband Niedersachsen ist die Fachgewerkschaft des Personals der Steuerverwaltung und des weiteren Geschäftsbereichs des Finanzministeriums im Landes Niedersachsen.

Aufgabe der DSTG Niedersachsen ist es, die berufsbedingten, politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen.

Dachverbände

Die Dachverbände der Deutschen Steuer-Gewerkschaft - Landesverband Niedersachsen sind die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (www.dstg.de), der Landesbund Niedersachsen des DBB-Beamtenbund und Tarifunion und der DBB-Beamtenbund und Tarifunion (www.dbb.de).

Die Durchsetzung der Interessen der Tarifbeschäftigten erfolgt über die DBB-Tarifunion (www.tarifunion.dbb.de), die als gleichrangiger Verhandlungspartner die Tarifverhandlungen für die Mitglieder aus dem Tarifbereich führt.

Landesverbandstag

Der Landesverbandstag, der alle vier Jahre zusammentritt, ist das oberste Organ des Landesverbandes. Er legt vor allem die Grundsätze für die berufspolitische Arbeit fest, stellt Richtlinien für die Haushaltsführung auf und beschließt die Beiträge. Der Landesverbandstag entscheidet über Satzungsänderungen und wählt in geheimer Wahl die Mitglieder des Landesvorstandes (Geschäftsführender Vorstand und Beisitzer/innen).

Landesvorstand

Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Er ist das höchste Gremium zwischen den Landesverbandstagen.

Er setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Geschäftsführenden Vorstandes, den Mitgliedern der Bezirksausschüsse Hannover und Oldenburg, der Vorsitzenden der Landesfrauenvertretung, dem/der Landesjugendleiter/in, der/dem Vorsitzenden des Ehrenrates, der/dem Vorsitzenden der Seniorenvertretung, der/dem Vorsitzenden der Tarifvertretung und der/dem Vorsitzenden der Schwerbehindertenvertretung.

Ihm obliegt es unter anderem über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden, und ggfs. Änderungen von Beschlüssen des Landesverbandstages herbeizuführen, wenn diese notwendig sind und die Entscheidung des nächsten Landesverbandstages wegen der Dringlichkeit nicht abgewartet werden kann.

Geschäftsführender Vorstand

Der Geschäftsführende Vorstand besteht aus dem/der Landesvorsitzenden, vier Stellvertreterinnen/Stellvertretern, dem Schatzmeister, drei Beisitzerinnen/Beisitzern und ggf. weiteren Beisitzerinnen/Beisitzern (z. B. durch Kooption). Er tritt nach Bedarf zusammen, wobei turnusmäßig monatlich Sitzungen stattfinden.

Im obliegt die laufende Geschäftsführung, also auch die sachgerechte Umsetzung der Beschlüsse von Landesverbandstag und Landesvorstand.

Geschäftsstelle

Die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle unterstützen die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes im büromäßigen Bereich der laufenden Geschäftsführung.

Ortsverbandsvorsitzenden-Konferenz

Die Ortsverbandsvorsitzenden-Konferenz setzt sich aus den Vorsitzenden aller Ortsverbände des Landesverbandes Niedersachsen und den Mitgliedern des Landesvorstandes zusammen. Sie kann in jedem Jahr stattfinden, in dem kein ordentlicher Landesverbandstag ist.

Sie dient als Informations- und Meinungsbörse über die aktuelle Situation. Daneben hat sie die Aufgabe, erforderliche Nachwahlen zum Geschäftsführenden Vorstand durchzuführen, und die Kandidatinnen/Kandidaten der DSTG für die Haupt- und Bezirkspersonalratswahlen zu bestimmen.

Bezirksausschüsse

In Hannover und Oldenburg sind Bezirksausschüsse gebildet. Die Bezirksausschüsse bestehen aus der/dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und vier Beisitzerinnen/Beisitzern.

Hauptaufgabe der Bezirksausschüsse ist es, den Informationsaustausch zwischen den Ortsverbänden zu organisieren und möglichst enge Verbindungen zu den Abteilungen der Oberfinanzdirektion zu pflegen.

Ortsverbände

Bei jeder Dienststelle bzw. Außenstelle bestehen Ortsverbände, die entsprechend der Satzung die Mitgliederbetreuung vor Ort wahrnehmen.

Ehrenrat

Dem Ehrenrat gehören der/die Ehrenvorsitzende/n und die Ehrenmitglieder des Landesverbandes an. Ihm obliegt u. a. auch die Wahrnehmung der Interessen der nicht mehr aktiv Beschäftigten.

DSTG-Landesfrauenvertretung

Die besonderen Interessen der weiblichen Mitglieder werden von der Frauenvertretung wahrgenommen.

DSTG-Jugend Niedersachsen

Mitglieder der DSTG Niedersachsen sind bis zum vollendeten 30. Lebensjahr zugleich Mitglieder der eigenen Jugendorganisation; der DSTG Jugend Niedersachsen. Diese beschäftigt sich insbesondere mit Fragen der Ausbildung.

DSTG-Seniorenvertetung

Um die Interessen der Ruheständler/innen kümmert sich beonders die Seniorenvertretung.

DSTG-Tarifvertretung

Um die Interessen der Tarifbeschäftigten kümmert sich zusätzlich auch die Tarifvertretung.

DSTG-Schwerbehindertenvertretung

Um die Interessen der schwerbehinderten Mitglieder kümmert sich zusätzlich auch Schwerbehindertenvertretung.

Satzungen und Ordnungen

Satzungen und Ordnungen


Organigram

DSTG NDS Ornigramm 2018