Tarif Aktuell - Tarifvertrag zur Kurzarbeit

Geschrieben von DSTG Niedersachsen

Wie in den letzten Tagen der Presse zu entnehmen war, soll für den kommunalen Bereich ein Tarifvertrag zur Kurzarbeit abgeschlossen werden.

Die vorgesehenen tariflichen Regelungen gelten nur für die Beschäftigten im kommunalen Bereich, die unter den Tarifvertrag TVöD-VKA fallen. Für unsere Beschäftigten in der Finanzverwaltung, die unter den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen, gilt ein solcher Tarifvertrag nicht. Zurzeit ist auch nicht davon auszugehen, dass für diese Bereiche (TV-L) eine entsprechende Regelung tarifiert wird.

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